Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen

Antrag für den Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2021:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kleve möge anstelle des Rates beschließen:

„Die Landesregierung NRW wird aufgefordert, die Bürger/innen per Gesetzesänderung von der Pflicht zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen zu befreien. Das Kommunalabgabengesetz für das Land NRW soll dahingehend geändert werden, dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft wird und somit Kommunen keine Ausbaubeiträge mehr von Anliegern zu erheben brauchen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sollen durch einheitliche und zweckgebundene Zuweisungen des Landes an die Kommunen kompensiert werden, die nicht gegengerechnet bzw. verrechnet werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Resolution der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen unverzüglich zuzuleiten.“

Begründung:

Dem Haupt- und Finanzausschuss sind gem. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung die Aufgaben des Rates übertragen worden.

Wenn das Straßennetz erneuert, erweitert oder verbessert wird, werden die anliegenden Grundstückseigentümer in NRW an den Kosten beteiligt. Dabei regeln die Kommunen die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer sehr unterschiedlich, wie der Bund der Steuerzahler festgestellt hat.

Der „Bund der Steuerzahler“ hatte eine von 470.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte „Volksinitiative Straßenbaubeiträge“ gestartet, um hierüber das bisherige System abzuschaffen.

Die Straßenausbaubeiträge sind mittlerweile in vielen Bundesländern in erhebliche Kritik geraten und zum Teil schon abgeschafft worden:

  • Die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt wurden rückwirkend zum 1.1.2020 abgeschafft.
  • Der Landtag von Brandenburg hatte bereits im Juni 2019 das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen beschlossen.
  • Während Baden-Württemberg nie solche Beiträge erhoben hat, haben zuvor schon Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. In Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein wurde aus einer Soll-Regelung eine Kann-Regelung gemacht: Es liegt im Ermessen der Kommunen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben.
  • Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile das einzige Flächenland in Deutschland, das seine Kommunen zwingt, diese Beiträge von Anliegern zu erheben.

Die Straßenbaubeiträge

  • belasten die Hausbesitzer/innen als betroffene Anlieger oftmals unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend. Dies wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden nicht in Frage gestellt. Dieser Umstand wird zunehmend als ungerecht empfunden.
  • sind ungerecht, weil sie keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Anlieger nehmen. Besonders ältere Menschen und junge Familien geraten durch Beitragsbescheide, die nicht selten fünfstellige Beträge fordern, schnell in Existenznöte.
  • sind bürokratisch, weil die Städte und Gemeinden für das komplizierte System viel Verwaltungsaufwand betreiben müssen. Kosten müssen ermittelt, der individuelle Beitragsanteil errechnet, Bescheide geschrieben, Rechtsbehelfe bearbeitet und Gerichtsverfahren betreut werden. Nicht selten müssen zu guter Letzt sogar Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Gerade in Zeiten der in den letzten Jahrzehnten entstandenen allgemeinen Mobilität und mit Blick darauf, dass die Nutzung der Straßen in fast allen Fällen durch die Allgemeinheit erfolgt und sich nicht auf die Anlieger beschränkt, kann aus unserer Sicht nicht mehr dem bisherigen Sachargument, dass die Anlieger/innen die Hauptnutznießer des jeweiligen Straßenausbaus sind, gefolgt werden.

Die „Offenen Klever“ halten die bislang geltenden Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei der nachmaligen Wiederherstellung von Straßen nicht mehr für zeitgemäß und sachgerecht.

Straßen zu bauen oder diese wieder instand zu setzen, ist eine klassische Aufgabe der öffentlichen Hand. Ausgaben für den Straßenbau müssen grundsätzlich steuerfinanziert sein und nicht über Straßenbaubeiträge umgelegt werden.

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen muss auch die Stadt Kleve Anlieger/innen an den Kosten der Straßenerneuerung finanziell beteiligen. Die Stadt besitzt keinen Handlungsspielraum, der es ihr erlauben würde, das Kommunalabgabengesetz nicht anzuwenden. Auch reduzierte Ausbau-Beiträge würden die ungerechte, bürokratische Zwangsabgabe nicht aus der Welt schaffen.

Der Beschluss einer Resolution hat deklaratorische Wirkung; dem Antrag der Fraktion „Offene Klever“ zuzustimmen, hätte insoweit symbolischen Charakter und würde keine unmittelbare Rechtswirkung entfalten.