Haushaltsentwurf 2021 – 2. Teil

Kennzahlen der Stadtverwaltung werfen weitere Fragen auf:

Ein „strenger Konsolidierungskurs“?

  1. Bürgermeister und Stadtkämmerer schreiben in ihrem Vorbericht, es sei „ein strenger Konsolidierungskurs voranzutreiben“ (S. 23). Es gelte, „auch unbeliebte Themen anzupacken“ (S. 24). Es könne „nur im Interesse aller liegen, Defizite sowohl in der Planung als aber noch viel mehr im tatsächlichen Ist zu verhindern und einen ‚echten‘ Haushaltsausgleich zukünftig wieder anzustreben“ (S. 24).
  • Wodurch unterscheidet sich „ein strenger Konsolidierungskurs“ vom Haushaltsentwurf 2021?
  • Welche unbeliebten Themen sollten angepackt werden?
  • Bis wann müsste ein Haushaltsausgleich nicht nur angestrebt, sondern herbeigeführt werden?
  • Halten Bürgermeister und Stadtkämmerer einen echten Haushaltsausgleich für möglich und realistisch ohne höhere Steuern, Gebühren und Abgaben?
  1. Bürgermeister und Stadtkämmerer schreiben in ihren gemeinsamen Schlussbemerkungen, es sei „notwendig, den laufenden (konsumtiven) Aufwand auch zukünftig kritisch zu hinterfragen“ (S. 39). – Könnten beide dazu Anregungen und Hinweise geben? Sehen beide ungenutzte Spielräume für eine Rückführung des laufenden Aufwands?

Kennzahlen:

  1. Beim Produkt 0110 (Recht) rechnet die Stadtverwaltung mit dem Eingang von zehn Dienstaufsichtsbeschwerden. Zugleich erwartet sie bzw. setzt sie voraus, dass diese zehn Aufsichtsbeschwerden nicht nur abgeschlossen, sondern allesamt „als unbegründet zurückgewiesen“ (S. 166) werden.
  • Worauf gründet die Stadtverwaltung ihre Erwartung, dass in 2021 keine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet sein könnte?
  • Würde die Verfehlung dieser in den „Leistungsgrunddaten“ ausdrücklich enthaltenen Zielvorgabe beim Personal im FB 30 zu reduzierter Bonuszahlung führen?
  1. Beim Produkt 0110 (Recht) rechnet die Stadtverwaltung gegenüber 2020 mit einer Zunahme der Strafverfahren um 60% und zugleich schließt sie bis zum Ende des Planungszeitraums einen Rückgang aus (S. 166).
  • Welche Erkenntnisse/Parameter haben zu diesen Leistungsgrunddaten geführt?
  1. Beim Produkt 0113 (Vergabestelle) erwartet die Stadtverwaltung für 2021, trotz Investitionstätigkeit der Stadt, des Gebäudemanagements sowie der USK in Höhe von rd. 61 Mio. EUR, einen Rückgang der freihändigen Vergaben und der öffentlichen Ausschreibungen (S. 168).
  • Welche Erkenntnisse/Parameter haben zu diesen Leistungsgrunddaten geführt?
  1. Beim Produkt 0201 (Allgemeine Sicherheit und Ordnung) erwartet die Stadt gegenüber dem Ist 2019 eine Zunahme der Anzahl allgemeiner Verwarn- und Bußgelder um mehr als 48% (S. 179).
  • Welche Erkenntnisse/Parameter rechtfertige diese Annahme?

Gewerbeansiedlung/städt. Grundvermögen:

Aus der Veräußerung von Grundstücken werden Erträge in Höhe von 1,2 Mio. EUR aus Einzahlungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. EUR erwartet (S. 151).)

  • Welche Grundstücke sollen zu welchem Zweck verkauft werden?
  • Wofür werden Abbruchkosten in Höhe von 30.000 EUR entstehen (S. 151)?
  • Für welche „Kleinmaßnahmen“ werden 50.000 EUR benötigt (S. 151)?

Verkehr:

Im Haushaltsentwurf 2020 war der Haushaltsansatz für Aufwendungen aus dem Radwegekonzept gegenüber 2019 erfreulicherweise mehr als verdoppelt worden, auf 92.000 EUR.

  • Jetzt sollen nur noch 30.000 EUR bereitgestellt werden (S. 286).
  • Soll dieser reduzierte Ansatz bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums fortgeschrieben werden?

Steuern:

  1. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Beherbergungsabgabe?
  2. Aufgrund welcher Erkenntnisse/Parameter hatte die Stadt für 2020 ein Steueraufkommen in Höhe von 70.000 EUR und damit – gegenüber dem Ist 2019 – eine Zunahme um rd. 28% eingeplant, die nun für die Jahre 2022 bis 2024 erwartet wird?
  3. Der Kämmerer schließt auch für 2021 die Erhöhung kommunaler Steuern aus.
  • Halten Bürgermeister und Kämmerer immer noch Steuererhöhungen (Grund- und Gewerbesteuer) bis zum Ende dieses Finanzplanungszeitraums (2024) für vermeidbar? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Stellenplan/Personalmanagement:

  1. Wieso soll in der Vergabestelle eine 0,25 Stelle künftig wegfallen (S. 565)? Wann wird der Wegfall eintreten?
  2. Wieso soll beim Produkt „Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Gewerbewesen und Verkehrssicherheit“ eine halbe Stelle künftig wegfallen (S. 565). Wann wird der Wegfall eintreten?
  3. Wieso soll der Ansatz zum Erwerb von KVR-Anteilen (Rentenfonds) auf 105.000 EUR gekürzt werden (S. 119), obwohl das Ergebnis in 2019 195.500 EUR betragen hat (S. 131)? Wieso sind in der Finanzplanung bis 2024 keine Erhöhungen vorgesehen?