OK zur Beibehaltung der Bürgermeister-Stichwahl:
Zur Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs, die von CDU/FDP im Landtag beschlossene Abschaffung der Stichwahl bei Kommunalwahlen in NRW sei verfassungswidrig, bemerkt der Vorsitzende der Wählergemeinschaft „Offene Klever“, Udo Weinrich:
Die herbe Klatsche für CDU/FDP-im Land durch den Verfassungsgerichtshof in Münster bedeutet zugleich eine Stärkung der kommunalen Demokratie.
Durch die Beibehaltung der Stichwahl wird garantiert, dass nur eine Person Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde werden kann, die die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt – entweder im ersten Wahlgang oder spätestens bei der Stichwahl, 14 Tage später.
Das undemokratische Vorhaben von Landes-CDU und -FDP, auch eine Person auf den Bürgermeisterstuhl zu hieven, die nicht die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen bekommen hat, ist gestoppt worden. Der Jubel der Landes-SPD ist aber unangebracht, denn die Genossen und Genossinnen haben diesbezüglich keine weiße Weste.
Für die „Offenen Klever“ und für alle anderen Wählergemeinschaften bedeutet diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dass die großen und auch die (vermeintlich) großen Parteien von einem Durchmarsch bei der Bürgermeisterwahl weiter entfernt sind denn je.