Pannier-Gelände: Dringlichkeitsentscheidung hätte Stadt das Vorkaufsrecht gesichert
Auf das von der Stadtverwaltung gestern im Rat im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pannier-Geländes gebetsmühlenartig verbreitete Mantra „Es gibt kein städtisches Vorkaufsrecht!“ reagiert der Vorsitzende der Wählergemeinschaft „Offene Klever“, Udo Weinrich, mit folgender Stellungnahme:
Es fällt auf, dass aus dem Rathaus offenbar gezielt der Eindruck verbreitet wurde, die Stadt hätte dem Verkauf des Geländes der ehemaligen Pannier-Fabrik an den „Investor“ Clemens Wilmsen bestenfalls interessiert zuschauen können. Das unter anderem von den „Offenen Klevern“ ins Spiel gebrachte allgemeine bzw. besondere städtische Vorkaufsrecht wäre hier nicht gegeben.
Die Bürgermeisterin, die nicht nur bei diesem Thema abgetaucht ist, um Herrn Haas das Spielfeld zu überlassen, hätte gut daran getan, sich an ihrem Vorgänger im Amt, Theo Brauer, ein Beispiel zu nehmen:
Der hatte im Oktober 2009, zusammen mit einem Ratsmitglied, per „Dringlichkeitsentscheidung“ nämlich eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich der Hochschule in Kraft gesetzt. Die Satzung wurde damals ohne Ratsbeschluss erlassen, um Grundstücke zur Umsetzung einer städtebaulichen Maßnahme anzukaufen. Erst 2011, nach Beschluss des Bebauungsplans für den Bereich der Hochschule, wurde das „besondere Vorkaufsrecht“ aufgehoben.
Die Bürgermeisterin hätte folglich, bei entsprechendem politischen Willen, sogar noch „5 vor 12“ für das Pannier-Gelände über eine Dringlichkeitsentscheidung das städtische Vorkaufsrecht sichern und geltend machen können – auch zugunsten einer Stiftung oder Genossenschaft. Sonja Northing hätte nur von Theo Brauer lernen müssen! Dazu war sie nicht bereit
Durch den Verkauf einer Immobilie geht ein Mietverhältnis kraft Gesetzes auf den Käufer über. Was Herr Wilmsen den Mietern jetzt verspricht, ist der gesetzliche Standard – und, angesichts sehr kurzer Kündigungsfristen, sowieso nur eine Momentaufnahme.
Wieder einmal hat die Stadt Kleve das Privatinteresse an der Vermarktung eines Grundstücks höher bewertet als das Gemeininteresse. Dieses Mal sind die Kulturschaffenden die Verlierer…