Änderungsantrag im Rat vorgelegt
Die Ausrufung des sogenannten Klima-Notstands, ohne damit konkrete Maßnahmen zu verknüpfen, ist eine Showveranstaltung und reine Symbolpolitik. Beides bringt uns in der Sache nicht weiter. Kleve braucht endlich ein konsequentes und verantwortungsbewusstes Handeln der Politik. Mit einem Änderungsantrag wollen die „Offenen Klever“ die unverbindlichen Formulierungen im Beschlussverschlag der Stadtverwaltung, wie z.B. „strebt insbesondere (..) an“ oder „orientiert sich an“ wenigstens soweit präzisieren, dass Stadtverwaltung und Rat allgemeinverbindliche Verpflichtungen eingehen.
Es geht nicht mehr darum, sich an Berichten des IPCC lediglich zu „orientieren“ – so wie die Stadt sich bei der Haushaltsplanung an Rahmendaten des Finanzministers orientiert, die sie nicht binden –, sondern dem Weltklimarat muss endlich gefolgt werden. Dazu muss es eine klare Aussage geben!
Und statt mit dem Finger auf Bundes- und Landesregierung zu verweisen und von dort umfassende Informationen (für wen und an wen?) zum Thema zu verlangen, kann und muss die Stadt Kleve mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Hausaufgaben machen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externen Sachverstands. Gemeindeordnung und Hauptsatzung der Stadt enthalten dafür die geeigneten Instrumente. Rat und Stadtverwaltung müssen nur wollen…
In der Ratssitzung am 26.06.2019 legte unser Ratsmitglied Anne Fuchs zum Beschlussvorschlag „Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands“ (Drucksache 1097 /X) einen Änderungsantrag vor:
Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:
Der von der Stadtverwaltung auf Drucksacke X/1097 vorgelegte Beschlussvorschlag wird, wie folgt, neu gefasst:
1. Abschnitt 1 der Beschlussvorlage bleibt unverändert.
Der Rat der Stadt Kleve erklärt den Climate Emergency als symbolischen Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Hierzu werden folgende Punkte beschlossen
2. Ziffer a) der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung wird gestrichen:
Die Stadt Kleve wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei den Entscheidungen, die nachhaltige Stadt-, Raum- und Mobilitätsentwicklung sowie Energie- und Wasserversorgungskonzepte betreffen, die das 1,5 Grad Ziel unterstützen, berücksichtigen. Darüber hinaus strebt sie insbesondere auf der Grundlage des Klimaschutzfahrplans und seiner Fortschreibung Entscheidungen an, die den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen und sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
Der neue Abschnitt a) der Beschlussvorlage lautet wie folgt:
Die Stadt Kleve wird die Auswirkungen ihrer Stadtentwicklungspolitik, insbesondere der Ausweisung neuer Baugebiete und der sogenannten Nachverdichtung auf das Klima berücksichtigen und dazu ein Siedlungsdichtegutachten in Auftrag geben, in dem unter anderem das Potenzial an Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftkorridoren ermittelt wird. Die Stadt Kleve wird die ökologische, soziale, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei den Entscheidungen, die nachhaltige Stadt-, Raum- und Mobilitätsentwicklung sowie Energie- und Wasserversorgungskonzepte betreffen, die das 1,5 Grad Ziel unterstützen, berücksichtigen. Darüber hinaus wird sie auf der Grundlage des Klimaschutzfahrplans sowie einer jährlichen Evaluierung der CO2 Minderungsmaßnahmen Entscheidungen über die Fortschreibung treffen, die den Klimawandel und dessen Folgen deutlich und nachhaltig abschwächen und sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.3. Abschnitt b) der Beschlussvorlage wird gestrichen:
Die Stadt Kleve orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
Der neue Abschnitt b) der Beschlussvorlage lautet:
Die Stadt Kleve folgt bei ihren zukünftigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawan-dels den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen
4. Abschnitt c) der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung wird gestrichen:
Die Stadt Kleve fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, damit das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
Der neue Abschnitt c) der Beschlussvorlage lautet:
Die Stadt Kleve fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen den Forderungen des Pariser Abkommens gerecht werden und diese ohne Abstriche in nationales Recht umsetzen. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, damit das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.“
5. Abschnitt d) der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung
Die Stadt Kleve fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.
wird um den folgenden Absatz ergänzt:
Die Stadt Kleve wird hier mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Einwohner/innen über den Klimawandel als allgemein bedeutsame Angelegenheit der Stadt unterrichten (§ 23 Abs. 1 GO NRW). Über die Art und Weise der Unterrichtung der Einwohner/innen – durch Hinweis in der örtlichen Presse, öffentliche Anschläge, schriftliche Unterrichtung aller Haushalte, Durchführung besonderer Informationsveranstaltungen oder Abhaltung von Einwohnerversammlungen, die auf Stadtbezirke beschränkt werden können – wird der Rat gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Kleve noch in diesem Jahr entscheiden.