Unser Antrag: Gemeinsames Lernen an allen Schulen!

Alternativer Beschlussvorschlag von Ratsmitglied Anne Fuchs:

Auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 6. Februar 2019 steht u.a. das Thema „Neuausrichtung der schulischen Inklusion, hier: Festlegung der Schulen des Gemeinsamen Lernens“. Dazu schlägt die Stadtverwaltung vor, die Festlegung der Bezirksregierung abzulehnen, auch die Karl-Kisters-Realschule als Schule „Gemeinsamen Lernens“ festzulegen. Dieser Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin widersprechen die „Offenen Klever“.

Unsere Ratsfrau Anne Fuchs hat dazu einen alternativen Beschlussvorschlag entwickelt:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Alle Schulen des Sekundarbereichs 1 in Kleve –  die Joseph-Beuys-Gesamtschale, die Karl-Kisters-Realschule , das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, die Gesamtschule am Forstgarten und das Konrad-Adenauer-Gymnasium – sind Schulen des gemeinsamen Lernens und nehmen Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen der Inklusion. Das schließt ausdrücklich den zieldifferenten Unterricht ein.“

Begründung:

Der Kerngedanke der schulischen Inklusion besagt, dass alle Mitglieder der Schulgesellschaft die Aufgaben der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung annehmen. 

Diese Problematik – insbesondere das zieldifferente Unterrichten dieser Schülerinnen und Schüler – stellt jede Schule gleichermaßen vor neue und schwierige Aufgaben, die die Schülerschaft, die Elternschaft und das Lehrkollegium zwar herausfordern, aber zugleich auch vorhandene positive Kräfte und Wirkungen zutage treten lassen.

Diese Aufgabe allein wenigen Schulen – und gar nur einem Schultyp zuzuweisen – widerspricht dem Geist und der Absicht der Inklusion:

Inklusion ist keine neue Nischenaufgabe, sondern sie fordert, im Gegenteil, die ganze Gesellschaft und folglich auch alle Schulen heraus. Inklusion will nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an der Fülle des Lebens teilnehmen lassen, sondern alle: Schüler, Eltern und Lehrpersonal. 

Der Rat der Stadt Kleve möge diese umfassenden Inklusionsaufgabe nicht wieder in eine Nische abschieben. Das widerspräche dem Geist der Behindertenrechtskonvention der UN, die die Bundesrepublik Deutschland unterschrieben hat und die wir nun endlich auch vor Ort ausführen müssen.

Das bedeutet und verlangt zugleich, dass wir alle miteinander verhindern, dass Menschen mit Behinderung von der einen Nische – den Förderschulen – in die nächste Nische – die Gesamtschulen – geschoben werden.

Allen behinderten Schülerinnen und Schülern sollen und müssen auch in Kleve grundsätzlich alle Schulen und Schulformen offen stehen. Und alle SchülerInnen sollen die Möglichkeit haben, einander besser kennenzulernen, zu verstehen, voneinander zu lernen und einander zu respektieren.

Das meint schulische Inklusion .