Rat kann umbesetzen – Stadt: Rechtlich kein Handlungsbedarf für Ausschuss-Neubesetzung
Nach Auskunft der Stadtverwaltung behalten die sachkundigen Bürger/innen der „Offenen Klever“ auch nach Auflösung der Ratsfraktion ihre Sitze in den Ausschüssen. Die aus vier ehemaligen OK-Ratsmitgliedern gegründete neue Ratsfraktion sei nicht der Rechtsnachfolger der Fraktion „Offene Klever“ (OK).
Legt ein sachkundige Bürgerin bzw. ein sachkundiger Bürgerin der früheren OK-Fraktion ihren/seinen Sitz nieder, dann bleibt er frei, da es die zur Nachbesetzung vorschlagsberechtigte Fraktion nicht mehr gibt. Eine Nachbesetzung wäre nur möglich bei Einigung zwischen allen Fraktionen und durch einen einstimmigen Ratsbeschluss.
Alternativ dazu kann der Rat mehrheitlich die Neubildung eines Ausschusses (bzw. mehrerer Ausschüsse) beschließen. In diesem Fall müssten die Fraktionen Besetzungsvorschläge vorlegen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt würde. Daraus ergäbe sich die Berechnung der Ausschuss-Sitze für jede Fraktion. Dieses Verfahren müsste für jeden Ausschuss, der umbesetzt werden soll, wiederholt werden.
Rechtlich verpflichtet zur Neubesetzung der Ausschüsse ist der Rat in diesem Fall nicht.
Denn nur dann, wenn sich als Folge einer Fraktionsauflösung/-Neubildung wesentliche Verschiebungen bei der Verteilung der Sitze in einem Ausschuss ergeben, muss der Rat handeln. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung lösen Auflösung und Neugründung einer Ratsfraktion rechtlich keinen Handlungsbedarf aus, da keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten sind.
Eine interessante Ausnahme gibt es aber doch: Im Haupt- und Finanzausschuss (20 Sitze) würde sich das derzeitige Patt zwischen CDU/Grünen und den anderen Fraktionen (10:10) zugunsten einer Mehrheit (11:9) von CDU/Grünen verschieben. – Wird Schwarz-Grün diese unerwartete (?) Morgengabe früherer OK-Ratsmitglieder verschmähen? Oder ist das vielleicht der Beginn einer „wunderbaren Freundschaft“?
Alle Fraktionen sind nun gefragt. Sie müssen der Verwaltung ein Signal geben, was sie wollen. Dafür ist es erforderlich, dass sie sich untereinander verständigen und dabei zur Herbeiführung der erforderlichen Einstimmigkeit auch das fraktionslose Ratsmitglied der OK, Anne Fuchs, mit einbeziehen Alternativen dazu: die Beibehaltung des „Status quo“ oder der Mehrheitsbeschluss zur Auflösung/Neubildung von Ausschüssen.
In der Ratssitzung am 18.12.2018 soll entschieden werden.
Die „Offenen Klever“ sehen sich durch die Feststellungen der Stadtverwaltung in ihrer Rechtseinschätzung bestätigt.
Udo Weinrich, 1. Vorsitzender des Vereins, erklärt dazu:
„Offensichtlich reicht es nicht aus, eine vierfache Mandatsmitnahme mit dem Diebstahl geistigen Eigentums der ‚Offenen Klever‘ zu verbinden, um als deren Rechtsnachfolger anerkannt zu werden. Unsere kompetenten sachkundigen Bürger/innen setzen ihre Ausschussarbeit fort; sie haben das in diesen Tagen bereits getan.“