Antrag auf Teilung des Bebauungsplanes 2-305-0 und Beschluss der Offenlage des Bebauungsplanes 2-305-1

Hiermit beantragt die Fraktion der Offenen Klever (OK) den Bebauungsplan Nr. 2-305-0 (Bereich Bensdorp-Gelände und Union-Gelände), wie im Folgenden näher beschrieben, zu teilen. Für das Plangebiet „Bensdorp-Gelände“ (siehe Abbildung 1) wird die Bebauungsplan Nr. 1-305-1 vergeben. Des Weiteren wird beantragt den Beschluss der Offenlage für den neuen Bebauungsplan Nr. 2-305-1 zu fassen.

Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 2-305-0 und Nr. 2-305-1
Der jetzige Bebauungsplan Nr. 2-305-0 wird aufgeteilt in das Gebiet Bensdorp-Gelände und in das Gebiet Unions-Gelände. Dabei trägt das Gebiet Bensdorp die Bebauungsplan Nr. 2-305-1. Die Abgrenzung ergibt sich durch die Straßen „Wiesenstraße“ und „van-den-Berg-Straße“ (siehe Abbildung 1).

Art des Plangebietes
Aktuell handelt es sich bei dem Gebiet (Bebauungsplan Nr. 2-305-0) um ein sogenanntes Mischgebiet. Im abgetrennten, neu zu definierenden Bereich (Bebauungsplan Nr. 2-305-1) soll es sich ebenfalls um ein Mischgebiet handeln.

Abgrenzung Bebauungsgebiet Bensdorp Gelände

Abb. 1: Abgrenzung Bensdorp Gelände (Bebauungsplan Nr. 2-305-1)

Erlaubte Nutzung innerhalb des Plangebietes
Die zukünftig erlaubte Nutzung des Plangebietes soll sich an Abbildung 2 orientieren.
Eine zurzeit noch erlaubte Überbauung bestehenden Gasleitungen soll nicht mehr möglich sein.
Zudem soll angestrebt werden den Denkdenkmalgeschützen Gebäudekomplex „freizulegen“. Eine Bebauung, die das Bensdorp-Denkmal verdeckt, ist abzulehnen und soll nach dem neuen Plan nicht mehr möglich sein.

Abbildung zur Nutzung des Bensdorp Geländes

Abbildung 2: Nutzungserlaubnis innerhalb des Plangebietes

 

Die Offenen Klever (OK) beantragen den vorliegenden Antrag als Tagesordnungspunkt 1 in den öffentlichen Teil der nächsten Bau- und Planungssitzung aufzunehmen.

 

Hinweis:
Der Antrag wurde am Freitag, den 14.10.2016 bei der Stadt Kleve eingereicht.