Der Arbeitskampf der Erzieherinnen der Lebenshilfe hat uns gezeigt, dass eine faire Entlohnung nicht automatisch dadurch gewährleistet ist, dass der Auftraggeber die öffentliche Hand ist.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine faire und gleichberechtigte Entlohnung. Es ist nicht hinnehmbar, dass von der öffentlichen Hand Aufträge an Organisationen und Firmen vergeben werden, die Ihre Mitarbeiter nicht nach Tarif bezahlen. Die Offenen Klever haben im Rat der Stadt Kleve deshalb den Antrag eingebracht, die Tariftreue von Auftragnehmern zu einer verbindlichen Vorbedingung für die Auftragsvergabe und Förderzuweisung zu machen.
Für die Offenen Klever (OK)
Fabian Merges