Antrag an den Rat der Stadt Kleve: Verpflichtung zur tariflichen Entlohnung bei Auftrags- und Fördermittelvergaben

Die Offenen Klever beantragen der Stadt und der Verwaltung einen Verhaltenskodex aufzuerlegen, der sie verpflichtet Aufträge nur an Dienstleister zu vergeben, die ihren Beschäftigen mindestens den Tariflohn zahlen. Desweiteren sollen nur noch Organisationen förderwürdig sein, die dies ebenfalls tun.

Begründung:
Lohndumping ist leider in Deutschland ein bekanntes Problem. Die Vorkommnisse bei der Lebenshilfe, die für ihre Tätigkeit Geld aus öffentlicher Hand bekommt, aber ihre Mitarbeiter unter Tariflohn beschäftigen, zeigen uns, dass die Problematik auch in (Kreis) Kleve aktuell ist.
Unserer Ansicht nach hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine faire und gleichberechtigte Entlohnung. Es ist ein Zeichen des Respekts gegenüber der geleisteten Arbeit.
Der Klever Stadtrat sollte ein Zeichen für eine gerechte Entlohnung setzen und sich gleichzeitig aktiv im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass dies durchgesetzt wird. Daher soll der Stadt bzw. der Verwaltung vorgegeben werden, nur noch mit Dienstleistern bzw. Drittanbietern zusammenzuarbeiten, die nach Tarif entlohnen. Ferner sollen nur noch Organisationen gefördert und unterstützt werden, die dies ebenfalls tun.
In zukünftigen Verträgen soll dem jeweiligen Vertragspartner für den Fall der Zuwiderhandlung eine Konventionalstrafe in Höhe  von mindestens 10 % des Auftragswertes auferlegt werden.
Antragsteller für Fördermittel sind ebenfalls darauf zu verpflichten, nach Tarif zu entlohnen und eine entsprechende Zusage abzugeben. Wird eine solche Zusicherung abgelehnt, können auch bereits vorab genehmigte Fördermittel nicht zur Auszahlung kommen.

Hinweis:
Der Antrag als Tagesordnungspunkt 29 in die Ratssitzung am 21.05.2014 aufgenommen und bei zwei Ja-Stimmen abgelehnt.