Verkaufsoffener Sonntag: Dichtung oder Wahrheit?

Offene Klever stellen Anfrage:

„Aktivitäten der WT&M Stadt Kleve GmbH für einen verkaufsoffenen Sonntag am 28.11.2021“

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 06.10.2021 auf Vorschlag des Bürgermeisters in die Tagesordnung des öffentlichen Teils den Beratungspunkt „Verkaufsoffener Sonntag am 28.11.2021“ aufgenommen.

Aufgrund der mündlichen Darstellung des Sachverhalts durch den Bürgermeister und in Ermangelung einer erläuternden Sitzungsvorlage oder Anlage zu diesem TOP sowie vor dem Hintergrund eines Beitrags in „kleveblog“ vom heutigen Tage, haben sich für die Fraktion „Offene Klever“ einige Fragen erheben, um deren Beantwortung wir den Bürgermeister, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie einziges Mitglied der Gesellschafterversammlung der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“ ist, hiermit bitten:

  1. Welchem Personenkreis hat die WT&M GmbH ihre Absicht, am 28.11.2021 einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen, übermittelt?
  2. Enthielt dieses Schreiben der WT&M GmbH auch Angaben über ein Rahmenprogramm?
  3. War diese Kommunikation inhaltlich und bezüglich der Zielgruppe mit der Stadtverwaltung abgestimmt?
  4. Wieso ist dem Rat in seiner, auf Vorschlag des Bürgermeisters um diesen TOP erweiterten Sitzung am 06.10.2021 diese Mail nicht zur Kenntnisnahme vorgelegt worden?

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Stadtmarketing: Vom Kopf auf die Füße stellen!

Offene Klever legen Antrag vor

Das vorzeitige Ausscheiden des erst im März 2021 im Amt bestätigten Geschäftsführers haben Fraktionen zum Anlass genommen, sich Gedanken über die Struktur der WTM zu machen. Die „Offenen Klever“ nehmen diese offenkundige Bereitschaft, die Ausrichtung der WTM zu überdenken, neu zu planen und anschließend in den dafür zuständigen Gremien zu besprechen, zum Anlass, einen Vorschlag zur Strukturreform zu unterbreiten.

Link zum Antrag

Wir sind der Überzeugung, dass unser Vorschlag einen wesentlichen Beitrag dazu leisten könnte, den Informationsfluss zwischen WTM und allen politischen Kräften im Rat der Stadt auf eine breitere Basis zu stellen und damit zu fördern. Wir halten unseren Vorschlag für geeignet, alle Fraktionen an der Willensbildung zu Themen der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings zu beteiligen.

Der Gesellschafterversammlung dieser zu 100% städtischen Gesellschaft besteht aus einer Person: dem Bürgermeister. Und diese Gesellschafterversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben (§ 11 Gesellschaftervertrag):

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Auftragsvergabe für 200.000 € mit Hauptausschuss abstimmen! (ABGELEHNT)

Wirtschaftsförderung agiert ohne Abstimmung mit dem Rat

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2021:

Der Beschlussverschlag der CDU-Fraktion sollte ergänzt werden um::

„3. gemäß § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Kleve wird beschlossen, dass die Vergabe des Auftrags bzw. die Beauftragung eines Unternehmens oder privatwirtschaftlichen Dienstleisters durch WTM (Erarbeitung eines Konzepts, Realisierung, Bereitstellung und Betreuung einer Online-Plattform für den Einzelhandel) der vorherigen Freigabe durch Rat bzw. gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch den Haupt- und Finanzausschuss bedarf.

4. Planung und Durchführung mehrerer, in zeitlichem Abstand aufeinanderfolgender City-Events in der Nach-Lockdown-Phase sind mit dem Rat bzw. gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW mit dem Haupt- und Finanzausschuss abzustimmen.

Begründung:

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Wirtschaftsförderung: Geschäftsführerstelle muss ausgeschrieben werden! (ABGELEHNT)

OK wollen ergebnisoffenes Besetzungsverfahren

Der Aufsichtsrat der „Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH“ wird sich in seiner Sitzung am 18.03.2021 unter anderem mit dem TOP „Verlängerung des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer“ befassen.

Die Fraktion „Offene Klever“ nimmt diese Ankündigung zum Anlass, um die Einleitung und Durchführung eines transparenten, ergebnisoffenen Auswahlverfahrens zur Besetzung der Geschäftsführung dieser Gesellschaft, die zu 100% der Stadt gehört, anzuregen und zu beantragen.

„Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Kleve in den Organen der ‚Wirtschaft, Tourismus & Marketing Stadt Kleve GmbH‘ wird gemäß § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgende Weisung erteilt:

  1. Die Stelle ‚Geschäftsführung‘ wird unverzüglich ausgeschrieben.
  2. Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer wird nicht verlängert.
  3. In der Aufsichtsratssitzung am 18.03.2021 sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.“

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